Garantie Gebrauchtmaschienen
§ 1 Dauer der Garantie
Alle Gebrauchtgeräte werden grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung - das bedeutet ohne jegliche Gewährleistung – verkauft. Wenn entsprechend vereinbart, leisten wir ab dem Zeitpunkt des Kaufs eines Gebrauchtgerätes eine freiwillige Gebrauchtmaschinen-Garantie von 6-12 Monaten. Grundlage ist die entsprechende Rechnung.
§ 2 Voraussetzungen / Garantieanspruch
Das Gerät muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Kein Garantieanspruch besteht bei Verbrauchsmitteln (z. B. Sicherungen, Batterien, Leuchtmittel, Verschleißteile etc.). Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile, sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie nicht. Noch setzt sie eine neue Garantiefrist im Lauf. Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigem Wechsel des Eigentümers läuft die Garantie für die noch verbleibende Restzeit weiter. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden.
§ 3 Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurück zu führen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen. Bei gebrauchten Geräten sind wir ausdrücklich berechtigt, fehlerhafte Teile auch durch gebrauchte Ersatzteile zu ersetzen. Diese gebrauchten Ersatzteile dürfen jedoch nicht älter sein, als das Gesamtgerät in sich. Die Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
Ausgeschlossen sind Schäden / Mängel durch:
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unsachgemäße Inbetriebnahme, Bedienung und Transport
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äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser und anormale Umweltbedingungen
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Beschädigungen durch Unfall, Fall und Stoß
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Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
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Normale Abnutzung oder Wartungsmangel
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Missachtung von Betriebsvorschriften und übermäßiger Beanspruchung
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Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
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Verwendung von Teilen fremder Herkunft
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Entfernen oder Unkenntlichmachen der Serien- oder Fahrgestell-Nummern
§ 4 Sonstiges
Sollten Sie wirklich einmal Bedienungsprobleme haben, so rufen Sie uns bitte an oder schildern Sie uns per E-Mail ihre Störung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Des Weiteren gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten!
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